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   RG, 23.11.1906 - II. 200/06   

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https://dejure.org/1906,8
RG, 23.11.1906 - II. 200/06 (https://dejure.org/1906,8)
RG, Entscheidung vom 23.11.1906 - II. 200/06 (https://dejure.org/1906,8)
RG, Entscheidung vom 23. November 1906 - II. 200/06 (https://dejure.org/1906,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unterschied der sog. kumulativen Schuldübernahme von dem Eintritt eines Dritten als Samtschuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kumulative Schuldübernahme. B.G.B. § 766.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Ein solches Interesse mag einen Anhaltspunkt dafür geben, dass die Beteiligten einen Garantievertrag abschliessen wollten (RGZ 64, 318 [320]; 71, 113 [118]; RG JW 1932, 1552; RGRK BGB 10. Aufl. vor § 765 Anm. 6 b; Palandt BGB 13. Aufl. vor § 765 Anm. 3 c; Enneccerus-Lehmann Schuldrecht 14. Bearb § 197 II 2).

    Nur wenn eindeutig feststeht, dass eine so weitgehende Haftung übernommen werden sollte, kann die Eingehung der Verpflichtung als ein Garantieversprechen angesehen werden; bleibt dies zweifelhaft, so ist sie als Bürgschaft aufzufassen (RGZ 64, 318 [320]; 90, 415 [417]; RG HRR 1933 Nr. 1003; RGRK und Levy a.a.O.).

  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 202/73

    Übernahme einer Ausfallbürgschaft wegen Gefährdung von Krediten - Inanspruchnahme

    Jedenfalls kann das nicht dazu führen, das Bürgschaftsversprechen der Beklagten im Nachhinein entgegen seinem Wortlaut in einen Garantievertrag umzudeuten, weil hier die Auslegungsregel eingreift, daß zum Schutz des Verpflichteten im Zweifel in der Regel eine - hier für den angestrebten Zweck ausreichende - Bürgschaftsverpflichtung anzunehmen ist (BGH Urteil vom 28. Oktober 1954 a.a.O.; RGZ 64, 318/319; 90, 415/417).
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